Informationen zum Ende des Routerzwangs am 01.08.2016

von Joachim Scholtysik

Ab dem 01. August 2016 tritt das Ende des sogenannten "Routerzwangs" in Kraft, d.h. Sie können ab diesem Zeitpunkt frei wählen, welchen Router Sie für Ihre Internetverbindung verwenden möchten. Das dafür notwendige Gesetz wurde bereits am 29.01.2016 im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 4 veröffentlicht ("Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten") und hatte eine Übergangsfrist von 6 Monaten.

Unabhängig davon, ob Sie nun über DSL, Kabel, Glasfaser oder LTE ins Internet gehen: Ihr Internetprovider kann Ihren dann nicht mehr vorschreiben, welches Endgerät Sie an Ihre Internetleitung anschließen dürfen und darf Ihnen dann auch nicht mehr Ihre Zugangsdaten vorenthalten.

AVM-Geräte bieten Ihnen folgende Vorteile:

  • Einsparung von monatlichen Mietkosten oder auch Umzugskosten, die bisher eventuell im Vertrag des Internetproviders enthalten waren
  • Mehrere Funktionen in einem Gerät: Router mit WLAN-, Modem-, Telefonanlagen- sowie Anrufbeantworterfunktionen
  • Laufend neue, zeitnahe und kostenlose Updates, die neue Features oder Sicherheitsstandards verfügbar machen
  • Voller Zugriff auf alle Funktionen, die das Gerät standardmäßig zur Verfügung stellt
  • Je nach Gerät bis zu 5 Jahre Herstellergarantie


Wir können Sie jederzeit bei der Auswahl eines für Ihren Anschluss geeigneten AVM-Gerätes beraten, Ihnen das Gerät dann auch liefern und installieren, und das zu überraschend günstigen Konditionen.

Sprechen Sie uns an!


AVM hat bereits eine Informationsseite zum Ende des Routerzwangs veröffentlicht, die laufend aktualisiert wird. Diese Seite finden Sie unter
"Informationen von AVM zum Ende des Routerzwangs pro Provider und Anschlussart"

Des Weiteren gibt es von AVM eine Zusammenstellung von Fragen zur freien Routerwahl unter FAQs zur freien Routerwahl

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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